Wer heute in Deutschland als privater Anleger sich für Finanz- und Versicherungsprodukte entscheiden möchte, hat meist Schwierigkeiten hier das Passende zu finden. Denn heute kann für jede Kapitalanlage, jede Versicherungswunsch und jede Finanzierungsfrage aus unterschiedlichen und vor allem auch aus sehr vielen Angeboten auf dem Markt das Richtige ausgewählt werden. Daher wächst eben auch die Nachfrage nach kompetenten und vor allem unabhängigen Allfinanzberatungen.
In der heutigen Zeit sind Fort- und Weiterbildungen sehr wichtig. Zertifikate und Qualifikationen sind nicht nur Nachweise für Ihre Kunden, sondern in den Seminaren werden Ihnen auch Hilfsmittel an die Hand gegeben, wie Sie zukunftsorientiert arbeiten können. Sie bekommen als BDF-Mitglied bei unseren Kooperationspartnern Angebote mit einem attraktiven Preisnachlass geboten. Darunter sind Schulungs- und Fortbildungsseminare namhafter Dozenten. Von diesen können Sie eine Menge lernen, denn die langjährigen Erfahrungen sprechen für sich.
Es handelt sich bei dem/der Fachwirt/in für Finanzberatung um eine durch die Industrie- und Handelskammern geregelte berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Vorbereitungslehrgänge in Hinblick auf die Weiterbildungsprüfung werden in Teilzeit durchgeführt. Hierzu muss eine Dauer von 1-2 Jahren eingeplant werden. Die Teilnahme am Lehrgang ist für die Zulassung zur Prüfung nicht verpflichtend. Sie können die Weiterbildung als Fachwirt/in für Finanzberatung auch in Kombination mit der Weiterbildung als Fachberater/in für Finanzdienstleistungen absolvieren.
Der/die Fachwirt/in übernimmt qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Unternehmen der Finanz- und Versicherungsbranche. Die Beratung erfolgt bei privaten, wie auch gewerblichen Kunden in Hinblick auf die Risikoabsicherung und Geldanlage. Darüber hinaus wird auch der eigene Geschäftsbetrieb organisiert. Das Hauptaufgabenfeld liegt vorzugsweise im Kreditgewerbe, z.B. bei Banken, Sparkassen oder privaten Kreditinstituten. Aber auch in Rating-Agenturen oder Praxen von Wirtschaftsprüfern und -prüferinnen bzw. Steuerberatern und -beraterinnen ist dieser Berufszweig vertreten. Es kann auch zu einer Tätigkeit im Versicherungsgewerbe oder bei Immobiliengesellschaften kommen. Sehr häufig analysieren sie die wirtschaftliche Situation von privaten Haushalten, Selbstständigen und Gewerbetreibenden.
Als Fachwirt/in werden bei der Vermittlung konzeptionell abgestimmter Standardprodukte und komplexe Finanzdienstleistungsprodukte zur Risikovorsorge und -absicherung oder zur Geld- und Kapitalanlage vorgestellt. Auch die umfassende Beratung in diesem Bereich gehört zu den Aufgabenfeldern. Kunden werden auch in Versicherungsfragen beraten oder es werden gemeinsam Modelle für die private Altersvorsorge erarbeitet. Die Planung von Finanzierungsmöglichkeiten für den Immobilienkauf oder Hausbau obliegt ihnen. Im Bereich der gewerblichen Kunden werden Finanzierungsmodelle, Kredit- und Umschuldungskonzepte erarbeitet oder es werden Lösungen für betriebliche Versicherungen empfohlen. Der/die Fachwirt/in beurteilt beim Rating nach bestimmten Kriterien die Bonität von Kunden. Darüber hinaus wird in diesem Zusammenhang der Zinssatz für eine Kreditvergabe bestimmt.
Damit die Weiterbildungsprüfung zum Fachwirt/zur Fachwirtin für Finanzberatung erfolgen kann, muss eine Abschlussprüfung als Bankkaufmann/-frau, als Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen der Fachrichtung Versicherung oder der Fachrichtung Finanzberatung oder als Immobilienkaufmann/-frau, oder in den Vorläuferberufen Versicherungskaufmann/-frau oder Kaufmann/-frau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, oder die Weiterbildungsprüfung als Fachberater/in für Finanzdienstleistungen vorhanden sein. Darüber hinaus ist eine einschlägige Berufspraxis von 2 Jahren notwendig. Es werden zudem auch Bewerber zugelassen, die einen Abschluss in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf nachweisen können und zudem über eine einschlägige Tätigkeit von mindestens 3 Jahren besitzen. Sofern keine Berufsausbildung vorhanden ist, muss eine Berufspraxis von mindestens 6 Jahren vorgewiesen werden.
Der Sachverständige muss Nachweise der nachfolgenden Kenntnisse in Form nachweisen, um zum BDF-Sachverständigen für Finanzen / Finanzberatung ernannt werden zu können.
Durch die Teilnahme an diesem Seminar können Sie in selbstständiger Weise Gutachten (Privat- und Gerichtsgutachten) und Schadensgutachten erstellen. Darüber hinaus kennen Sie sich um Anschluss bestens mit den rechtlichen Grundlagen des Sachverständigenwesens und dem Vertragsrecht aus. Aber auch Haftung und Versicherung sind keine Fremdwörter mehr für Sie. Außerdem werden Sie mit den Pflichten des Sachverständigen in Sachen Fehler- und Mängelfeststellung vertraut gemacht.
Durch erfahrene Kooperationspartner, Dozenten und Mitglieder wird diese Aus- und Fortbildung durchgeführt. Die Angebote beziehen sich zurzeit auf die Branchen Immobilien und Kfz.