Auch in Deutschland können sich Finanzberater nach international anerkannten Normen /Regelwerken zertifizieren lassen und sich damit eine langfristige und fundierte Basis für ihre berufliche Zukunft schaffen. Der Bundesverband Deutscher Finanzberater e.V. gehört zu den wenigen Berufsverbänden, die Finanzberater zertifizieren dürfen. Auf diese Weise erfüllt der BDF auch eine wichtige Funktion in der Öffentlichkeit. Durch den BDF werden nämlich geeignete Finanzberater zertifiziert. Dabei beruft sich der BDF auf das eigene Regelwerk und die entsprechenden Linien. Darüber hinaus erfolgt eine Überwachung des ethischen Verhaltens bei der Berufsausübung. Der BDF führt zudem ein zugängliches Register aller BDF- Zertifikatsträger in Deutschland und kann entsprechend auch eine Re-Zertifizierung durchführen, sofern entsprechende Nachweise vorhanden sind. Durch den Bundesverband Deutscher Finanzberater e.V. kann somit ein großes Vertrauen für Kunden geschaffen und darüber hinaus wird ein messbarer Nutzen für Berater mit dem BDF-Zertifikat geschaffen.
Zertifizierungsgesellschaften oder Zertifizierungsstellen wie BDF, EEG, EU/CE, Ewivs der DGSV aber auch Organisationen, Hochschulen und Institute bieten mittlerweile Zertifizierungsprogramme für Finanzberater in verschiedenen Bereichen an.
Gehen Sie mit der EU/CE - EEG -Zertifizierung durch European Institute of Certificated and Qualified Experts einen Schritt in die richtige Richtung. Die Prüfungsgrundsätze der EEG-EU/CE werden Ihnen dabei das wichtige Fundament liefern. Es wurde von seitens des BDF satzungsgemäß eine unabhängige Prüfstelle eingerichtet. In diesen wird kooperierten Zertifizierungsgesellschaften die Möglichkeit eingeräumt, eine neutrale und regelmäßige Kontrolle der Zertifizierten Sachverständigen des BDF durchzuführen. Auch diese Arbeit wird ständig überwacht. Beispielsweise durch stichprobenhafte jährliche Kontrollen. Sofern Finanzberater eine besondere fachliche Qualifikation nachweisen können, haben diese auch die Möglichkeit sich nach EU/CE - EEG Norm zertifizieren zu lassen. Anschließend darf von diesen Finanzberatern die Bezeichnung "zertifizierter Sachverständiger für Finanzberatung" getragen werden.
Diese Möglichkeit entsteht durch eine Kooperation mit der EU/CE - European Institute of Certificated and Qualified Experts der Europäischen Wirtschaftlichen Vereinigung der Sachverständigen und der European Experts Group Ltd. Die Ernennung zum zertifizierten Sachverständigen setzte weitere Qualitätsnachweise voraus. Die Gültigkeitsdauer des Zertifikates für die Personenzertifizierungen durch PersCert EU/CE - EEG beträgt 2 Jahre. Der Sachverständige hat im Anschluss an den abgelaufenen Zeitraum die Möglichkeit sich gegen eine Gebühr rezertifizieren zu lassen. Mit aus diesem Grund erfolgt die europa- und weltweite Anerkennung der BDF zertifizierten Sachverständigen.
Durch eine BDF-Zertifizierung für Firmen kann das Auftragsvolumen verbessert werden. Immer mehr größere Auftraggeber fragen nach einer solchen Zertifizierung. Durch diese können Sie sich von den Wettbewerbern und Konkurrenten abhaben. Es erfolgt ein Nachweis gegenüber den Kunden, dass Sie durch die BDF-Zertifizierung in die Sachverständigenrolle des BDF für Firmenmitglieder eingetragen sind.
Darüber hinaus dürfen Sie das BDF-Logo, das spezielle Mitglieds-Zertifikat und das Zertifizierung Siegel des BDF speziell für Firmenmitglieder mit jeweiliger Jahreszahl verwenden. Diese Form der Zertifizierung einer Mitgliedschaft ist abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.
Über akkreditierte Zertifizierer wie z.B. der EWIVS Certification GmbH können erfahrene Sachverständige einer Personenzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 erlangen.
Personen, die von der EWIVS Certification zertifiziert wurden, sind berechtigt diese Anerkennung ihrer Qualifikation durch die Verwendung des Qualitätssiegels zu dokumentieren.
Ebenfalls erhält die zertifizierte Person ein Zertifikat und einen entsprechenden Ausweis. Zertifikat, Siegel und Stempel sind nur in Zusammenhang mit der Zertifizierungsnummer gültig.
Die EWIVS Certification unterstützt den Grundsatz, dass Gutachter/Sachverständige mindestens zwei Jahre Berufserfahrung als Gutachter/Sachverständiger vorweisen müssen, um das Antragsverfahren nach DIN EN ISO/IEC 17024 einzuleiten.
Diese Grundvoraussetzung ist unabdingbar, da Sie bei einem Antragsverfahren eine entsprechende Anzahl an Referenzgutachten einreichen müssen. Alle weiteren Voraussetzungen und Nachweise für die Antragstellung erhalten Sie direkt bei der Zertifizierungsstelle von EWIVS Certification.